Oftmals wird im Rahmen von JTL-Projekten, wie der Entwicklung eines neuen Online-Shops, der Wechsel von einem Drittsystem zu JTL-Wawi oder der Einführung von JTL-WMS (Warehouse Management System), unterschätzt, inwiefern staatliche Förderprogramme solche Vorhaben finanziell unterstützen. Wir wollen im folgenden Blogbeitrag die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie mithilfe von staatlichen Wirtschaftsförderprogrammen Zuschüsse für Ihr Vorhaben erhalten.
Förderprogramme von Bund und Ländern
Nicht nur die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung führte zur Schaffung von Wirtschaftsförderprogrammen, die speziell darauf ausgerichtet sind, kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Geschäftskonzepten und organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen.
Auch die einzelnen Bundesländer, und diese oftmals schon seit Jahren, haben Förderprogramme gestartet, um KMU finanziell dabei zu unterstützen, mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Digitalisierung des Geschäftsalltags Schritt halten zu können. Diese sind häufig mit weniger Antrags-Bürokratie und schnellerer Zusage speziell auf die Unternehmen mit Sitz im jeweiligen Bundesland ausgerichtet.
So haben die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen mit dem „Digitalisierungsbonus“ bzw. der „Digitalisierungsprämie speziell Programme geschaffen, die mittelständische Unternehmen bei der Weiterentwicklung bzw. Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse unterstützen. Dazu gehören auch die Schaffung neuer Vertriebswege im eCommerce, wie ein Online-Shop oder die Anbindung an Verkaufsplattformen. Aber auch das Einführen eines neuen Warenwirtschaftssystems oder einer Lagerwirtschaft wie das JTL-WMS.
Die Bundesländer Niedersachsen und Sachsen haben ebenfalls Förderprogramme geschaffen, die zwar nicht speziell auf die Digitalisierung von Geschäftsprozessen ausgerichtet sind, diese jedoch auch umfassen.
Wie wird gefördert?
Gemeinsam haben die Programme, dass es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung handelt. Das bedeutet, dass zuwendungsfähige Ausgaben zu einem Anteil zwischen 10 und 50 Prozent (abhängig vom Förderprogramm) mit einem nicht zurückzahlbaren Betrag bezuschusst werden.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähige Ausgaben sind dabei beispielsweise:
- Anschaffung von Hard- und Software (sofern im Rahmen des Digitalisierungsprojekts)
- Schulungen der Mitarbeiter durch externe Dienstleister
- Lizenz- und Systemservicegebühren
- Dienstleistungen wie Migration der bisherigen Daten und Portierung der Softwarekomponenten
- Ausgaben für Beratungen, Planung, Konzipierung
Hier stellen wir die einzelnen Förderprogramme der Bundesländer im Detail vor: Förderprogramme im Bereich Digitalisierung